Anlagen zur Initiativbewerbung

By | 16. Dezember 2014

Initiativbewerbung – die Anlagen

Die Anlagen stellen auch bei einer Initiativbewerbung neben Anschreiben und Lebenslauf den dritten wichtigen Teil der Bewerbungsmappe dar. Denn die Angaben im Lebenslauf sollten möglichst durch entsprechende Zeugnisse und Referenzen nachgewiesen werden. Zusammen mit einem übersichtlichen Lebenslauf ist so eine detaillierte Darstellung der bisherigen Tätigkeiten gesichert. Lediglich bei Kurzbewerbungen oder so genannten formlosen Bewerbungen wird auf die Anlagen verzichtet.

Um auf die Anlagen in der Bewerbungsmappe hinzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei ist eine Auflistung der gesamten Anlagen im Anschreiben nicht mehr üblich. Vielmehr kann der Anlagenverweis „Anlagen“ am Ende des Anschreibens der Initiativbewerbung genannt werden (etwa bei einem Anschreiben nach DIN 5008). Dieser Vermerk wird in der Regel in einem Abstand von mindestens drei Zeilen unter der Grußformel gesetzt.

Mitunter ist auch ein Extrablatt als „Anlagenverzeichnis“ bzw. „Verzeichnis der Anlagen“ sinnvoll. Besonders dann, wenn Bewerber einen umfangreichen Lebenslauf und entsprechend viele Anlagen vorlegen können und damit das Verzeichnis der Übersichtlichkeit dient. Umgekehrt gilt: Bei wenigen Anlagen ist besser, auf ein Anlagenverzeichnis zu verzichten.

Wichtig: Die Zusammenstellung der Anlagen sollte übersichtlich und ordentlich erfolgen, um dem Leser unnötigen Aufwand zu ersparen. Als Muster und Orientierung für die Anlagen einer Initiativbewerbung können hier die kostenlosen Vorlagen und unser Ratgeber als Download genutzt werden.

Anlagen – was soll rein?

Natürlich hängt die Auswahl der Anlagen davon ab, auf welche Stelle sich die Initiativbewerbung richtet. Allgemein können folgende Anlagen aufgenommen werden:

– Zeugnisse aller Art: Schule, Ausbildung, Hochschule/Universität, Praktika, bisherige Arbeitsstellen (Zwischenzeugnis)
– Nachweise über weitere Qualifikationen, etwa bei Fort- und Weiterbildungen (wenn diese dem Anforderungsprofil der Stelle entsprechen)
– Referenzen, zum Beispiel von früheren Arbeitgebern
– Empfehlungsschreiben
– Tätigkeitsbeschreibung (falls kein Zwischenzeugnis des bisherigen Arbeitgebers vorliegt)
– Bei Berufseinsteigern: Nachweise über Nebenjobs und ehrenamtliches Engagement

Bei Initiativbewerbungen auf bestimmte Stelle sind mitunter Arbeitsproben oder eine Liste der eigenen Veröffentlichungen angebracht. Bei wichtigen fremdsprachigen Zeugnissen sollte auf jeden Fall eine beglaubigt Übersetzung beigelegt werden.

Wie viele Anlagen sind empfehlenswert? Und in welcher Reihenfolge?

Bei der Auswahl der Anlagen der Initiativbewerbung gibt es einige Regeln zu beachten. So gehören berufsqualifizierende Zeugnisse grundsätzlich in die Anlagen. Beim Schulabschluss ist nur der höchste entscheidend. Für Arbeitszeugnisse gilt: nur die letzten drei (für die Bewerbung) relevanten gehören in die Anlagen. Auch bei den Referenzen oder Empfehlungsschreiben sollten sich die Bewerber auf maximal drei beschränken. Außerdem ist generell zu beachten, dass Zeugnisse und Nachweise, die älter als fünf Jahre sind und nicht zur gewünschten Stelle passen, nicht in die Anlagen gehören.

Hinsichtlich des Umfangs der Anlagen gilt: Bei Bewerbern mit langjähriger Berufserfahrung sollten die Anlagen maximal 20 Seiten betragen; ein Zeugnis des Schulabschlusses ist hier nicht nötig. Für Berufseinsteiger und Bewerber mit wenig Berufserfahrung sind weniger als 20 Seiten empfehlenswert.

Die Anordnung der Anlagen erfolgt in der Reihenfolge, wie sie im Lebenslauf genannt sind – also beim gegenchronologischen (amerikanischen) Lebenslauf wird die letzte Station zuerst nachgewiesen.

Es sollten grundsätzlich keine Originale versendet werden, sondern Kopien in guter Qualität. Bei E-Mail-Bewerbungen ist zu beachten, dass die Anlagen im PDF-Format in hoher Druck- und Scanqualität vorliegen und der E-Mail-Anhang nicht größer als 3–4 MB ausfällt.

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